Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen

IndMetAusbV 2007

§ 38 Zusatzqualifikation für bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

Die Regelungen zu den Zusatzqualifikationen nach Teil 8 können ab dem 1. August 2018 auch auf Berufsausbildungsverhältnisse, die vor dem 1. August 2018 bereits bestehen, angewendet werden.

§ 37